Auswahlkriterien für Vertragsanwälte

Bereich: Datenschutzrecht

Vertragsanwälte, die individuell mit datenschutzrechtlichen Beratungen beauftragt werden, sollten folgende praktische Rechtskenntnisse nachweisen können:
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien (einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten)
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • ,Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • Internationale Bezüge des Datenschutzrechts
  • Praktische Kenntnisse durch Vertretung eigener Mandanten in dem o.g. Rechtsgebiet: Mindestens 15 bearbeitete Rechtsfälle oder Mandate als externer Datenschutzbeauftragter in den letzten zwölf Monaten.


Bei der Auswahl unserer Vertragsanwälte legen wir besonderen Wert auf die fachspezifische Qualifikation in der Praxis. 


Informieren Sie sich hier über unsere Auswahlkriterien für Vertragsanwälte für die Rechtsbereiche