Was kostet eine Abmahnung wirklich?
Die Kosten, die einem Shopbetreiber durch eine Abmahnung entstehen, hängen nicht nur von der Schwere und der Anzahl der Verstöße ab.
So kann ein relativ einfacher Verstoß - sagen wir z.B. ein einfacher Fehler in der Widerrufsbelehrung - je nach Verlauf des Verfahrens vielfache Kostenrisiken beinhalten. Die folgenden Geldbeträge bilden durchaus gängige Durchschnittswerte ab:
So kann ein relativ einfacher Verstoß - sagen wir z.B. ein einfacher Fehler in der Widerrufsbelehrung - je nach Verlauf des Verfahrens vielfache Kostenrisiken beinhalten. Die folgenden Geldbeträge bilden durchaus gängige Durchschnittswerte ab:
- Angenommener Streitwert: 1.000.- EUR
- Anwaltskosten des Abmahners: 650.- EUR
- Eigene Anwaltskosten: 650.- EUR
- Vertragsstrafe je Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung: 5.000.- EUR
- Ordnungsgeld in Folge einer einstweiligen Verfügung*: 250.000.- EUR
*bei dauerhaftem Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung oder bei Verweigerung der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung - Androhung bzw. Erwirkung der Shopschließung
Wenn Sie als Shopbetreiber eine Abmahnung erhalten haben:
- Lassen Sie sich unbedingt von einem im Wettbewerbs- und Onlinerecht versierten Anwalt beraten und lassen Sie die Unterlassungserklärung genau prüfen.
- Nutzen Sie unser Angebot eines kostenfreien Erstgesprächs mit einem unserer Vertragsanwälte: Schicken Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an: 0681-37 201 491
Wenn Sie Abmahnungen künftig vermeiden wollen bzw. nicht erst abwarten wollen, bis eine Abmahnung ins Haus kommt:
- Fragen Sie hier Ihr unverbindliches Angebot zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetangebotes an.
Wenn Sie genauer wissen möchten, wie der Verlauf eines Abmahnverfahrens aussehen kann:
Hier finden Sie drei Beispiele zur Verdeutlichung.
- Beispiel 1: Eine Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung wird ohne jegliche anwaltliche Beratung akzeptiert
- Beispiel 2: Ein Abgemahnter akzeptiert die Abmahnung nicht bzw. ignoriert diese
- Beispiel 3: Eine Abmahnung bzw. Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung nach anwaltlicher Rücksprache

- Bietet dauerhaft Rechtssicherheit
- Bietet Haftungsübernahme selbst im Falle einer Abmahnung
- Zeigt Ihren Kunden, dass sie korrekt über ihre Rechte als Verbraucher aufgeklärt werden
Mehr zum Thema Abmahnungen und Verbraucherschutz im Onlinehandel:
- Verkaufsargument Verbraucherschutz
- Abmahnschutz: Preis-Leistungsvergleich
- Trügerische Sicherheit
- Abmahnungen im Internethandel
- Newsblog Onlinehandel & Recht
Unsere Vertragsanwälte beraten Sie auch in Einzelfragen rund um Ihr e-Business, z.B.
- Überprüfung von Werbeaussagen
- Internetmarketing und Datenschutz
- Sonderfälle des Onlinemarketing