Datenschutz Risikopotenzial
Datenschutz ist keine bloße Imagefrage, er ist europaweit gesetzlich verankert. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften persönlich, wenn Mängel beim Datenschutz und der IT-Sicherheit festgestellt werden.
Da der Gesetzgeber dem Schutz persönlicher Daten einen sehr hohen Stellenwert einräumt, sind die möglichen Sanktionen bei Verstoß gegen das Datenschutzgesetz entsprechend schwerwiegend. Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz sind berechtigt, ohne Ankündigung und ohne konkreten Anlass in jedem Unternehmen zu kontrollieren, ob der Umgang mit Daten den gesetzlichen Vorgaben des BDSG entspricht.
Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen den Datenschutz können z.B. sein:
- Bußgelder von bis zu 250.000.- EUR
- Strafanträge können gestellt werden, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden.
- Betroffene können über die mangelhafte Verarbeitung ihrer Daten unterrichtet werden
- Die Gewerbeaufsichtsbehörde kann zur Überprüfung der Zulässigkeit des Gewerbes eingeschaltet werden

Unsere Zertifizierung für anwaltlich geprüften Datenschutz nimmt Ihnen einen großen Teil Ihrer Haftung ab und stellt sicher, dass Sie Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden gelassen entgegensehen können.
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Unsere Vertragsanwälte beraten Sie auch in speziellen Einzelfragen des Datenschutzrechts wie z.B.
- Auftragsdatenverarbeitung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Fernwartungsverträge
- Kundendaten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung
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