Grundvoraussetzungen zur Zusammenarbeit
Vertragsanwälte von it-recht-PLUS müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Anwalt
- Nachweis, dass in mindestens einem der folgenden Fachgebiete mindestens drei Jahre persönlich und weisungsfrei gearbeitet wird:
- gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht)
- Vertragsrecht,Schwerpunkt IT-Verträge und AGB
- Datenschutzrecht
- muss Verzicht auf kostenpflichtige Erstabmahnungen* unterzeichnet haben
- Vielfachabmahner werden nicht berücksichtigt
* ausgenommen sind Abmahnungen, die zur Abwehr von Forderungen eines Abmahners vorgenommen werden

Zur Gewährleistung von Qualität und Integrität hat it-recht-PLUS Richtlinien entwickelt, zu deren Einhaltung unsere Vertragsanwälte sich verpflichten.