Grundvoraussetzungen zur Zusammenarbeit

Vertragsanwälte von it-recht-PLUS müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Anwalt
  • Nachweis, dass in mindestens einem der folgenden Fachgebiete mindestens drei Jahre persönlich und weisungsfrei gearbeitet wird:
    • gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht)
    • Vertragsrecht,Schwerpunkt IT-Verträge und AGB
    • Datenschutzrecht
  • muss Verzicht auf kostenpflichtige Erstabmahnungen* unterzeichnet haben 
  • Vielfachabmahner werden nicht berücksichtigt
* ausgenommen sind Abmahnungen, die zur Abwehr von Forderungen eines Abmahners vorgenommen werden
Zur Gewährleistung von Qualität und Integrität hat it-recht-PLUS Richtlinien entwickelt, zu deren Einhaltung unsere Vertragsanwälte sich verpflichten.