Für mehr Rechtssicherheit im Online-Handel
In der Zusammenarbeit mit Anwälten legen wir Wert auf deren Engagement für mehr Rechtssicherheit im Internet.
- Zustimmung zum Verhaltenskodex gegen Vielfachabmahner:
So genannte Massenabmahner, die sich ihre praktischen Rechtskenntnisse im Wesentlichen durch das Verfassen inhaltsgleicher Abmahnschreiben und der gerichtlichen Verfolgung solcher Ansprüche erworben haben, werden bei unserer Anwaltsauswahl nicht berücksichtigt.
Es ist unserer Meinung nach kein Ausweis besonderer Fachkenntnisse, einzelne Fehler in den Belehrungen von Internetanbietern ausfindig zu machen und im Auftrag eines Mandanten in großer Zahl abzumahnen. Im Gegenteil ist diese Art der Rechtsverfolgung aus unserer Sicht vielmehr ein Ausweis für eine vordergründige Profitgier, welche einer vertrauensvollen und an der Qualität ausgerichteten Partnerschaft im Wege steht.

it-recht-PLUS arbeitet nicht mit so genannten Massenabmahnern zusammen.