Abmahnung was tun?

Häufig scheuen Abgemahnte den Gang zum Anwalt, meist aus Kostengründen.
Diese Überlegung ist verständlich, aber es wird dabei nicht in Betracht gezogen, dass kompetente anwaltliche Beratung

- vor weiteren Folgerisiken einer Abmahnung schützen kann,
- dass es ggfs. die Möglichkeit gibt, eine Abmahnung – und die damit verbundenen Kosten - erfolgreich abzuwehren.

Abmahnung was tun?

Empfehlung 1: Auf gar keinen Fall nichts tun!

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht abgemahnt worden sind, kann das Ignorieren des Abmahnbescheides schwerwiegende Folgen haben: Sie geben dem Gegner damit das Möglichkeit, eine einstweilige gerichtliche Verfügung zu erwirken. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung droht nicht nur die sofortige Shopschließung, sondern auch ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder ersatzweise Haft. Abmahnung was tun?

Empfehlung 2: Anwaltliche Überprüfung der Unterlassungserklärung zum Schutz vor Folgerisiken

Auch wenn eine Abmahnung von der Sache her berechtigt sein sollte, sollten Sie die Unterlassungserklärung anwaltlich überprüfen lassen, bevor Sie diese unterschreiben. Wenn eine Unterlassungserklärung nicht vor Unterzeichnung von einem versierten Rechtsanwalt überprüft wird, können weitere hohe Vertragsstrafen als Folge von unwissentlich akzeptierten Bedingungen drohen (die durchschnittliche Vertragsstrafe bei Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung beläuft sich auf rund 5.000.- EUR).

Abmahnung was tun?

Empfehlung 3: Anwaltliche Überprüfung auf Anfechtbarkeit einer Abmahnung durch den Nachweis des Rechtsmissbrauchs (Serienabmahnungen)

Wenn jemand eine Vielzahl gleicher oder ähnlicher Abmahnungen an eine Vielzahl von Wettbewerbern schickt, kann dieses Verhalten unter bestimmten Umständen rechtlich unzulässig sein. Wenn ein Abgemahnter also in Erfahrung bringt, dass er ein Opfer von vielen ist, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr der Abmahnung grundsätzlich überlegenswert. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Rechtsprechung hier relativ strenge Kriterien anlegt, so dass die Berufung auf eine unzulässige Serienabmahnung eher selten erfolgreich ist.

Wenn Ihr Shop also abgemahnt worden ist, lassen Sie sich unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. it-recht-PLUS stellt kostenfrei den Kontakt zu nachgewiesenen Experten aus dem Bereich des Wettbewerbs- und Internetrechts her. Das Erstgespräch mit einem Vertragsanwalt von it-recht-PLUS ist für Abgemahnte kostenfrei.