Abmahnung im Internet

Abmahnung: Unvermeidliche Begleiterscheinung des Geschäfts im Internet?

Der lautere Wettbewerb ist unbestritten im Sinne des Verbrauchers und dient der Wahrung einer gewissen Ethik im Umgang der konkurrierenden Unternehmen untereinander. Fairer Wettbewerb sichert letztlich das Bestehen möglichst vieler Wettbewerber unterschiedlicher Wirtschaftsstärke.

Damit ein Fehlverhalten in diesem Bereich möglichst außergerichtlich unterbunden werden kann, ist die vorgerichtliche Abmahnung ein wichtiges Instrument zur Streitbeilegung.

Betrachtet man jedoch die Abmahnrealität im Internet-Handel, wird nur zu offensichtlich, dass dieses im Grundsatz richtige Instrument der Abmahnung leicht als Geldbeschaffungsmaßnahme oder zur beschleunigten „Wettbewerbsbeseitigung“ im Internet missbraucht werden kann.

Der massive Anstieg der Abmahnungen im Internet in den vergangenen Jahren ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Rechtsverstöße in dieser Zeit explosionsartig gestiegen wäre. Oft sind es die wirtschaftlichen Anreize, die zur missbräuchlichen Instrumentalisierung der Abmahnung durch Unternehmen und Anwälte führen.

Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, jede Abmahnung eines Shops im Internet in den Zusammenhang mit einem Rechtsmissbrauch zu stellen. Der Handel im Internet boomt, der Wettbewerb wird professioneller und härter: Ein Unternehmer im Internet kann sich nicht auf Unwissenheit berufen, wenn er z.B. den Verbraucher nicht korrekt über seine Rechte aufklärt – und dafür vom Wettbewerb eine Abmahnung erhält.

Doch gleichgültig ob eine Abmahnung in Folge (schwer nachweisbarer) missbräuchlicher Absichten oder aufgrund eines berechtigten Verstoßes gegen den fairen Wettbewerb zustande kommt: Es obliegt letztlich immer dem Unternehmer, seinen Wettbewerbern im Internet möglichst keine Angriffsfläche für eine Abmahnung zu bieten und seine Kunden korrekt und vollumfänglich über seine Rechte als Verbraucher aufzuklären. Professionelle rechtliche Unterstützung für den e-Commerce bietet hier it-recht-PLUS: Das lawcontents®-Zertifikat beinhaltet die individuelle anwaltliche Überprüfung, Korrektur und Aktualisierung gewerblicher Angebote im Internet und verbindet mit Vergabe eines Gütesiegels umfänglichen Rechtsschutz bei Abmahnung.