Abmahnung Impressum

Abmahnung wegen Fehlern im Impressum
Eigentlich sollte es sich inzwischen bis zum letzten Shop oder bis in den letzten Winkel von eBay herumgesprochen haben: Fehler im Impressum, und seien sie noch so trivial, können sämtlich zu Abmahnungen führen. Gemäß § 5 Telemediengesetz muss jeder Anbieter eines Teledienstes eine Anbieterkennzeichnung („Impressum“) ausweisen. Wie diese im Einzelnen aussehen muss, ist vor allem abhängig von der Rechtsform des Anbieters.
Abmahnung Impressum - die zehn häufigsten Abmahnfallen:
1. Abmahnung wegen fehlendem Impressum
2. Impressum wird abgemahnt, weil der Vorname des Vertretungsberechtigten abgekürzt wird
3. Hinweis auf einen eingetragenen Kaufmann (e.K.) fehlt
4. Abmahnung wegen widersprüchlicher Angaben im Impressum
5. Abmahnung weil im Impressum keine E-Mail-Adresse angegeben ist
6. Wenn das Impressum statt einer E-Mail-Adresse auf ein Kontaktformular weiterleitet, ist dies abmahnfähig
7. Eine fehlerhafte Adresse im Impressum
8. Keine Telefonnummer im Impressum angegeben ist
9. Wenn bei einer KG der vertretungsberechtigte Komplementär nicht genannt wird
10. Handelsregister und Registernummer nicht oder unvollständig angegeben werden
Dies alles sind Gründe für eine Abmahnung des Impressums.
Wer sich bereits in Bezug auf sein Impressum nicht sicher ist, ob dieses wirklich rechtlich einwandfrei ist, dem sei hier mit Blick auf die insgesamt sehr umfänglichen Informationspflichten im Fernabsatz unbedingt geraten, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
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