Warum Datenschutz?

Das Datenschutzrecht hat die vorrangige Aufgabe, das Grundrecht von Personen auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Es dient dem Interessensausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen gegenüber berechtigten Interessen der Allgemeinheit, sowie staatlicher und privater Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Mit der rasanten Entwicklung in der Informationstechnologie werden jedoch die Widersprüche zwischen dem Freiheitsrecht des Einzelnen und den Möglichkeiten personenbezogenen Datenerhebung und -nutzung immer deutlicher, z.B. wenn

  • Unternehmen sich von Mitarbeiterüberwachung höhere Effizienz versprechen
  • im Marketing immer umfassendere Kundenprofile entwickelt und genutzt werden
  • IT-Aufgaben in Regionen verlagert werden, in denen deutsche und europäische Gesetze in Bezug auf den Datenschutz nicht durchsetzbar sind

Diese und ähnliche Bereiche personenbezogener Datenverarbeitung sind nicht per se rechtswidrig, aber - die jüngsten Datenschutzskandale beweisen es - technische Machbarkeit und Rechtskonformität sind keine Selbstverständlichkeit. 

Die Missachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben schadet dabei nicht nur dem Image eines Unternehmens oder untergräbt das Vertrauen der Mitarbeiter in den Arbeitgeber: Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften persönlich, wenn Mängel beim Datenschutz und der IT-Sicherheit festgestellt werden.  

Wenn Sie spezielle Fragen zu einzelnen Aspekten des Datenschutzes haben oder wenn Sie mehr über unsere Zertifizierung erfahren möchten, vermitteln wir Ihnen gern ein kostenfreies Erstgespräch mit einem unserer Vertragsanwälte.

Stellen Sie hier ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 0681-37 201 491


Unsere Zertifizierung für anwaltlich geprüften Datenschutz nimmt Ihnen einen großen Teil Ihrer Haftung ab und stellt sicher, dass Sie Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden gelassen entgegensehen können.

 

Unsere Vertragsanwälte beraten Sie auch in speziellen Einzelfragen des Datenschutzrechts wie z.B.

  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Fernwartungsverträge
  • Kundendaten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung