Beratungsschwerpunkt: IT-Vertragsrecht

Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Anbietern von IT-Produkten und Dienstleistungen können schwerwiegende wirtschaftliche Schäden verursachen, so z.B. wenn sich Haftungsbeschränkungen als unwirksam herausstellen.

Diese (teilweise) Unwirksamkeit von AGB im IT-Bereich ist leider keine Seltenheit, da für die „Ware" IT spezifische rechtliche Anforderungen gelten.

Die Besonderheiten des AGB-Rechts für IT-Leistungen, sowohl aus Sicht der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, gehören zu den Beratungsschwerpunkten unserer Vertragsanwälte.

In einem kostenfreien Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen mit einem unserer Vertragsanwälte besprechen.

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Unsere Experten für IT-Vertragsrecht beraten Sie bei Fragen zu:

  • Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
  • Vertragsdurchführung und Pflichtverletzungen
  • Eigentumserwerb und -übergang
  • Gewährleistung, Garantien und sonstige Haftung
  • Spezifische Vertragsgestaltung bei:
  • Überlassung von Software-Produkten
  • Programmierung
  • Wartung / Reperatur von Hardware
  • Fernwartung
  • Pflege von Softwareprodukten
  • Hosting
Bei der Auswahl unserer Vertragsanwälte legen wir besonderen Wert auf die fachspezifische Qualifikation. Erfahren Sie hier mehr über unsere Prüfkriterien.