Beratungsschwerpunkt: IT-Vertragsrecht
Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Anbietern von IT-Produkten und Dienstleistungen können schwerwiegende wirtschaftliche Schäden verursachen, so z.B. wenn sich Haftungsbeschränkungen als unwirksam herausstellen.
Diese (teilweise) Unwirksamkeit von AGB im IT-Bereich ist leider keine Seltenheit, da für die „Ware" IT spezifische rechtliche Anforderungen gelten.
Die Besonderheiten des AGB-Rechts für IT-Leistungen, sowohl aus Sicht der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, gehören zu den Beratungsschwerpunkten unserer Vertragsanwälte.
In einem kostenfreien Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen mit einem unserer Vertragsanwälte besprechen.
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Unsere Experten für IT-Vertragsrecht beraten Sie bei Fragen zu:
- Vertragsanbahnung, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
- Vertragsdurchführung und Pflichtverletzungen
- Eigentumserwerb und -übergang
- Gewährleistung, Garantien und sonstige Haftung
- Spezifische Vertragsgestaltung bei:
- Überlassung von Software-Produkten
- Programmierung
- Wartung / Reperatur von Hardware
- Fernwartung
- Pflege von Softwareprodukten
- Hosting


