Beratungsschwerpunkt: Urheberrecht
Ziel des Urheberrechtes ist es, berechtigte Interessen des Schöpfers eines Werkes aus den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst zu schützen.
Solche geschützten Werke können z.B. sein Fotos, Filme, Zeitschriftenartikel, Computerprogramme, Musiktitel, technische Pläne und Karten u.v.m. , die sich durch eine Gestaltungshöhe auszeichnen, die über die alltägliche, rein handwerkliche Fähigkeit z.B. beim Fotografieren hinausgeht.
Wird gegen die Rechte des Urhebers - auch unwissentlich! - verstoßen, kann der Urheber den Verletzer abmahnen. Gerade im Internet hat sich das Urheberrecht zu einem der Top-Abmahngründe entwickelt, Filesharing sei hier nur als ein mögliches Stichwort erwähnt.
Der Urheber eines Werkes wird quasi automatisch - d.h. ohne zentrale Anmeldung o.ä. - durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geschützt, welches umfangreiche Rechte z.B. bei der Veröffentlichung oder Bezeichnung eines Werks beinhaltet, sowie die Verwertungsrechte gewährleistet.
Diese eigentlich erfreulich unbürokratische Rechtzuweisung im Urheberrecht zieht jedoch zahlreiche juristische Fallstricke und offene Fragen nach sich, bei denen Sie kompetente Rechtsberatung zu Rate ziehen sollten.
In einem kostenfreien Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen mit einem unserer Vertragsanwälte besprechen.
Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 0681-37 201 491
Diese und andere Fragen beantworten Ihnen unsere Experten für Urheberrecht:
- Wie beweise ich, dass ich tatsächlich alleiniger Urheber eines Werks bin?
- Welche Rechte habe ich als Urheber bei Rechtsverletzungen?
- Welche Schadensersatzansprüche sind bei Verletzungen des Urheberrechts anzusetzen?
- Stehen mir als Urheber eines Werks gesetzliche Vergütungsrechte zu?
- Wie muss ich bei der Gestaltung von Lizenzverträgen beachten?
- Wann besteht das Recht der freien Werknutzung?