Auswahlkriterien für Vertragsanwälte

Bereich: Urheberrecht


Vertragsanwälte, die individuell mit urheberrechtlichen Beratungen beauftragt werden, sollten folgende praktische Rechtskenntnisse nachweisen können:

  • Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen;
  • wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheberrechtes
  • Praktische Kenntnisse durch Vertretung eigener Mandanten im Bereich des Urheberrechts: Mindestens 50 bearbeitete Fälle aus dem genannten Bereich in den letzten zwölf Monaten, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren.


 
Bei der Auswahl unserer Vertragsanwälte legen wir besonderen Wert auf die fachspezifische Qualifikation in der Praxis.


Informieren Sie sich hier über unsere Auswahlkriterien für Vertragsanwälte für die Rechtsbereiche