Auswahlkriterien für Vertragsanwälte

Bereich: Markenrecht

Vertragsanwälte, die individuell mit markenrechtlichen Beratungen beauftragt werden, sollten folgende praktische Rechtskenntnisse nachweisen können:

  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen
  • Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht
  • Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des
  • europäischen Sortenschutzrechts
  • Praktische Kenntnisse durch Vertretung eigener Mandanten in dem o.g. Rechtsgebiet: Mindestens 50 bearbeitete Rechtsfälle aus dem genannten Bereich in den letzten zwölf Monaten, davon mindestens 10 gerichtliche Verfahren.

 


Bei der Auswahl unserer Vertragsanwälte legen wir besonderen Wert auf die fachspezifische Qualifikation in der Praxis. 


Informieren Sie sich hier über unsere Auswahlkriterien für Vertragsanwälte für die Rechtsbereiche