Auswahlkriterien für Vertragsanwälte
Bereich: IT-Vertragsrecht
Vertragsanwälte, die individuell mit der individuellen Beratungen im Bereich IT-Vertragsrecht beauftragt werden, sollten folgende praktische Rechtskenntnisse nachweisen können:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht,
- Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien (einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten)
- Praktische Kenntnisse durch Vertretung eigener Mandanten in dem o.g. Rechtsgebiet: Mindestens 40 bearbeitete Rechtsfälle aus dem genannten Bereich in den letzten zwölf Monaten, sowie zusätzlich mindestens 5 rechtsförmliche Verfahren.
Bei der Auswahl unserer Vertragsanwälte legen wir besonderen Wert auf die fachliche Qualifikation in der Praxis.
Informieren Sie sich hier über unsere Auswahlkriterien für Vertragsanwälte für die Rechtsbereiche