Auswahlkriterien für Vertragsanwälte

Bereich: IT-Vertragsrecht

Vertragsanwälte, die individuell mit der individuellen Beratungen im Bereich IT-Vertragsrecht beauftragt werden, sollten folgende praktische Rechtskenntnisse nachweisen können:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  • Internationale Bezüge einschließlich internationales Privatrecht,
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien (einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten)
  • Praktische Kenntnisse durch Vertretung eigener Mandanten in dem o.g. Rechtsgebiet: Mindestens 40 bearbeitete Rechtsfälle aus dem genannten Bereich in den letzten zwölf Monaten, sowie zusätzlich mindestens 5 rechtsförmliche Verfahren.

 


Bei der Auswahl unserer Vertragsanwälte legen wir besonderen Wert auf die fachliche Qualifikation in der Praxis.


Informieren Sie sich hier über unsere Auswahlkriterien für Vertragsanwälte für die Rechtsbereiche