Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfahren, welche im Auftrag von Herrn Ralf Reinhardt Lengwenus erfolgt. Grund für die Abmahnung, auf der Handelsplattform eBay, sind die angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und die falschen Angaben zur Rücksendung.
Der Gegenstandswert liegt bei 10.000€.
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.
AUCH S I E WURDEN ABGEMAHNT ?
Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!
Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.
Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!