Abmahnwelle gegen Winzer an Saar, Mosel und Ruwer

Der SWR berichtet aktuell von einer regelrechten Abmahnwelle gegen Winzer rund um Saar, Mosel und Ruwer. Weinanbauer andere Regionen seien ebenfalls betroffen.

 

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

  1. Worum geht es konkret?

Ziel der Abmahnungen sind die Onlineshops der Winzer. Angeblich werden rechtswidrige Klauseln in den AGB verwendet und Weine nicht richtig gekennzeichnet. Insbesondere fehle der Hinweis auf Sulfite bei den Angeboten im Onlineshop der Weinbauer. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind vorverpackte Lebensmittel zu kennzeichnen. Darunter fallen auch alkoholische Getränke. Bei Sulfiten handelt es sich um allergieauslösende Stoffe auf die verpflichtend hinzuweisen ist. Abmahngründe können sehr vielfältig sein. Ob eine berechtigte Abmahnung vorliegt, sollte daher stets im Einzelfall geprüft werden.

  1. Verhalten Sie sich richtig!

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, geraten Sie aber nicht in Panik.

Viele glauben zunächst, dass es sich um Betrug oder Abzocke handelt und dass Ignorieren die beste Strategie sei. Allerdings sieht die Realität anders aus. In den seltensten Fällen kann die Abmahnung tatsächlich ignoriert werden. Wann das der Fall ist, sollte im besten Fall mit einem Anwalt besprochen werden.

 

Notieren Sie sich die in dem Schreiben genannten Fristen und zögern Sie sich Rat zu holen. Zahlen Sie nicht ohne nähere Prüfung. Die geforderten Beträge sind in vielen Fällen deutlich überzogen. Vorsicht geboten ist auch bei der Abgabe der Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Unter Umständen binden sie sich ein Leben lang und bei jedem noch so kleinem Verstoß wird die Vertragsstrafe fällig. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Auf keinen Fall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet heruntergeladen und abgegeben werden. Diese hat im Einzelfall wenig mit dem eigentlichen Fall zu tun und bringt demjenigen, der sie abgibt lediglich Nachteile.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

 

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

 

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