EU-Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft
Wieder einmal neues aus der EU für Online-Händler: Das bisher gültige Textilkennzeichnungsgesetz wird durch die EU-Textilkennzeichnungsverordnung ersetzt, die am 08.05.2012 in Kraft tritt.
Textilerzeugnisse, die ab 08.05.2012 auf dem Markt bereit gestellt werden (d.h. nur Produkte, die erstmals nach diesem Datum angeboten werden), müssen den Anforderungen der neuen Textilkennzeichnungsverordnung entsprechen. Darunter fallen – wie bisher – auch Produkte, die einen größeren Textilanteil haben wie z.B. Möbel mit Bezügen oder Campingartikel, Matratzen, Bettbezüge, Regenschirme u.Ä.
Die Kennzeichnungspflicht gilt nunmehr auch für Filz und Hüte aus Filz, sowie für nichttextile Teile tierischen Ursprungs (z. B. Lederlabel an Jeans), weggefallen sind z.B. die Fütterung in Schuhen. Weiterhin von der Textilkennzeichnung ausgenommen sind Spielwaren und Textilien für Tiere.
Wichtigste Neuerung: Die Summe der Gewichtsanteile der Textilfasern muss immer 100 % ergeben! Nicht mehr zulässig sind also Mindestmengenangaben wie “Baumwolle mindestens 85 %”. Es dürfen (weiterhin) nur Textilfasern bezeichnet werden, die in Anhang 1 der Textilkennzeichnungsverordnung aufgelistet sind, und zwar (das ist bzgl. der Etiketten neu) in deutscher Sprache.
Die Kennzeichnung oder Etikettierung muss leicht lesbar, sichtbar und deutlich erkennbar sein, sowie in einem Schriftbild gehalten sein, das in Bezug auf Schriftgröße, Stil und Schriftart einheitlich ist – das gilt auch im Online-Handel.
Wir bisher gibt es eine Liste von Textilerzeugnissen, die nicht gekennzeichnet (Anhang V) oder nur global gekennzeichnet (Anhang VI) werden müssen.
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