Kennzeichnung von Elektrogeräten

Elektronik-Händler aufgepasst: Neue Regeln zur Energiekennzeichnung im Online-Handel (Stichtag: 30.03.2012) sorgen für neue Abmahnrisiken.

Für 4 Gerätegruppen gelten demnächst neue Regelungen zur Kennzeichnung von Elektrogeräten im Internet. Eine Nicht – bzw. Falschbezeichnung kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen und stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Vorgaben sind einem komplizierten Geflecht von EU-Verordnungen und EU-Richtlinien zu entnehmen.

Folgende Geräte sind von den Änderungen betroffen:

1. Fernsehgeräte Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 – Ab 30.03.2012

2. Kühlgeräte Verordnung (EU) Nr. 1060/2010 – Ab 30.03.2012

3. Waschmaschinen Verordnung (EU) Nr. 1061/2010 – Ab 20.04.2012

4. Geschirrspüler Verordnung (EU) Nr. 1059/2010 – Ab 30.04.2012

Bei folgenden Geräten bleibt es bei den alten Regelungen:

1. Wäschetrockner RL 95/13/EG

2. Lampen RL 98/11/EG

3. Elektrobacköfen RL 2002/40/EG

 

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