Abmahnung im Auftrag der BB Video GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen
Unsere Vertragsanwälte informieren darüber, dass aktuell die Firma BB Video GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen lässt.
Die BB Video GmbH wird dabei vertreten von der Kanzlei Rechtsanwälte Negele Zimmel Kremer Beller. Üblicherweise wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 700 Euro).
Abgemahnten ist zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten Negele Zimmel Kremer Beller vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch bei den modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind, ist Vorsicht geboten.
Keinesfalls sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignoriert werden, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Kremer Beller zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: filesharing, tauschbörse, unterlassungserklärung, urheberrecht
2 Antworten zu “Abmahnung im Auftrag der BB Video GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen”
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind betreiber eines restaurants. und haben von der besagten anwalstkanzlei ein schreiben erhalten, das unerlaubt filmmaterial gedownloaded wurde bzw. weiter zur verfügung gestellt wurde. in ihrem blog steht das man die kurze frist eines widerspruchs einhalten sollte. diese wäre am 29.01.2010 gewesen. wir sind aber erst gestern den 01.02.2010 wieder im haus. (waren im Urlaub).
wie sollen oder können wir weiter verfahren? wir bitten um einen ratschlag.
MfG S. Brauer
Brauhaus Löwenhof
Sehr geehrter Herr Brauer,
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