C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt für die Purzel-Video GmbH gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Alkoholisiert und enthemmt” ab
Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns mitgeteilt, dass aktuell die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei für die Purzel-Video GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Film “Alkoholisiert und enthemmt” abmahnt.
Weitgehend identisch zur Vorgehensweise anderer Abmahnkanzleien, wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem könnte die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt werden.
Betroffenen ist eindringlich zu raten, die von den C-S-R Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil dann erhebliche Nachteile entstehen können. Gewarnt sei auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, die man teilweise im Internet findet.
Ganz wichtig: Betroffene sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtliche Hilfe benötigt.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!
Tags: Abmahnung, C-S-R Rechtsanwälte, filesharing, Purzel Video GmbH, tauschbörse, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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