Die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Film Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen abmahnen
Unsere Vertragsanwälte haben mitgeteilt, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit auch vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Film Vision – Aus dem Leben der Hildegard von Bingen urheberrechtlich abmahnen. Dabei vertreten sie die Rechte der Tele München Fernseh GmbH.
Von den Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (956,00 €) gefordert. Darin sind Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche enthalten.
Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist ebenso vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt.
Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufzuklären.
Wir helfen Ihnen: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, filesharing, tauschbörse, Tele München, unterlassungserklärung, Urheberrecht, vision, waldorf frommer
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