Herr Günter Heede lässt angebliche Verstöße gegen das Markengesetz abmahnen
Wie einer unserer Vertragsanwälte mitgeteilt hat, geht Herr Günter Heede aktuell gegen vermeintliche Verletzungen des Markenrechts vor. Diese angeblichen Verstöße sollen den Unternehmenskennzeichenschutz betreffen. So wird als konkreter Grund für die Abmahnung die Verletzung von Kennzeichen-Rechten genannt.
Gefordert werden üblicherweise eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Es besteht ein Gegenstandswert von immerhin 200.000 €.
Betroffenen ist anzuraten, eine im Auftrag von Herrn Günter Heede verschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil ansonsten empfindliche Nachteile in Form z.B. einer erhöhten Vertragsstrafegefahr die Folge sein können.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nie ignoriert werden! Dann drohen nämlich gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend erhebliche Kosten!
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und damit jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag von Herrn Günter Heede aufzuklären.
Wir wollen Ihnen helfen: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, Günter Heede, Kennzeichen, Markengesetz, unterlassungserklärung, Unternehmenskennzeichenschutz
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