I-ON New Media GmbH lässt durch die Kanzlei Baumgarten Brandt die unerlaubte Verwendung des Films “The Graves” abmahnen
Unsere Vertragsanwälte haben uns ausgerichtet, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt aktuell für die I-ON New Media GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film “The Graves” abmahnt. Die I-ON New Media GmbH ist ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen. Man bezieht sich auf vermeintliche Verstöße von März 2010.
Die Vorgehensweise ähnelt im Wesentlichen derjenigen anderer Abmahnkanzleien. Folglich werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 850,00 € gefordert.
Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Kanzlei Baumgarten Brandt formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da ansonsten empfindliche Nachteile entstehen können. Darüber hinaus sei vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie im Internet zu finden sind, zu warnen.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Baumgarten Brandt im Auftrag der I-ON New Media GmbH aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!
Tags: Abmahnung, Baumgarten Brandt, filesharing, I-ON New Media, tauschbörse, The Graves, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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