Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen aktuell unerlaubte Verwendungen von Pornofilmen ab
Von unseren Vertragsanwälten haben wir die Nachricht bekommen, dass die Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte aus Augsburg für die Firma BB Video GmbH angebliche Rechtsverletzungen an Pornofilmen abmahnen. Dabei bezieht man sich auf Verstöße aus Juni 2010.
Üblicherweise wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Betroffenen ist dringend zu empfehlen, die von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil dadurch erhebliche Nachteile entstehen können. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, die irgendwo im Internet stehen.
Betroffene sollten die Abmahnung und die gesetzten Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtliche Hilfe benötigt.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!
Tags: Abmahnung, negele zimmel greuter beller, tauschbörse, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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