U + C Rechtsanwälte sprechen für die Silwa Filmvertrieb AG Abmahnungen aufgrund angeblicher Rechteverletzungen an Pornofilmen aus
Vertragsanwälte haben uns die Information zur Verfügung gestellt, dass zur Zeit die Silwa Filmvertrieb AG über die U + C Rechtsanwälte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aussprechen lässt. Unter anderem geht es dabei um den Pornofilm „Videorama – Das Beste aus Maximum Perversum 18“.
Die Vorgehensweise von abmahnenden Kanzleien ähnelt sich stark. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (in diesem Fall nach unseren Informationen 650,00 €).
Wir empfehlen Abgemahnten besten Wissens, die von den U + C Rechtsanwälten angefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht sind auch modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu behandeln.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollte nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindlich hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei U + C Rechtsanwälte zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!
Tags: Abmahnung, filesharing, Silwa Filmvertrieb AG, tauschbörse, U +C, unterlassungserklärung, Urheberrecht, vertragsstrafe
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