Rasch Rechtsanwälte mahnen urheberrechtliche Verletzungen an dem Album “Night Work” der Band “Scissor Sisters” ab
Ein Vertragsanwalt hat uns darüber informiert, dass die Rasch Rechtsanwälte gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Album “Night Work” der Gruppe “Scissor Sisters” abmahnen. Die Band wurde mit dem Song “I Don’t Feel Like Dancing” vor einigen Jahren bekannt.
Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist zu empfehlen, die von den Rasch Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da ansonsten große Nachteile entstehen können. Außerdem ist zu warnen vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, filesharing, musikalbum, Rasch Rechtsanwälte, tauschbörse, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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