Abmahnung durch Rechtsanwälte Rasch und Kollegen wegen filesharing
Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch und Kollegen im Auftrag z.B. der EMI Music Germany GmbH & Co. KG, SONY BMG Music Entertainment (Germany) GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH und Universal Music GmbH u.a. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnt.
Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 1.200 Euro).
Wir empfehlen, die von den Rechtsanwälten Rasch und Kollegen vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch und Kollegen zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahner, Abmahnung, filesharing, tauschbörse, unterlassungserklärung
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