Senator Film Verleih lässt den Film “Splice” von der Kanzlei Sasse & Partner urheberrechtlich abmahnen
Vertragsanwälte haben uns die Information zur Verfügung gestellt, dass aktuell die Kanzlei Sasse und Partner mit Abmahnungsschreiben für die Senator Film Verleih GmbH aktiv ist. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (durch Filesharing) an dem Filmwerk “Splice”.
Vom Abgemahnten werden normalerweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Kanzlei Sasse und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist des Weiteren vor modifizierten Unterlassungserklärungen, die man im Internet vorfindet.
Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und in der Konsequenz äußerst hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben unsere Vertragsanwälte versprochen, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtliche Hilfe benötigt bzw. möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Rechtssanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, filesharing, Sasse und Partner, Senator Film Verleih, tauschbörse, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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