Universal Music GmbH geht mit Abmahnungen durch die “Rasch Rechtsanwälte” gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen an Stromaes “Alors On Danse” vor
Unsere Vertragsanwälte haben uns darüber unterrichtet, dass die Universal Music GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an der Hit-Single “Alors On Danse” von Stromae abmahnen lässt. Der Auftrag wird ausgeführt von den Rasch Rechtsanwälten, und bezieht sich auf März 2010.
Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Für künftige Verstöße soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € gezahlt werden. Außerdem ist von einem Vergleichsbetrag von 500,00 € die Rede. Hier kann man mal wieder unschwer erkennen, wie Abmahner Geld verdienen.
Betroffenen ist daher zu raten, die von den Rasch Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst wahrscheinlich große Nachteile entstehen. Des Weiteren ist Vorsicht bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Netz geboten.
Keinesfalls sollte man eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist einfach ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen zur Konsequenz hat – von den erheblichen Kosten ganz zu schweigen.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, betroffene Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung für einen rechtlichen Beistand zu treffen.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, alors on danse, filesharing, Rasch Rechtsanwälte, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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