Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Album “King of Pop (German Edition)” von Michael Jackson ab
Unsere Vertragsanwälte haben uns darüber unterrichtet, dass die Sony Music Entertainment Germany GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem ”Best Of”-Musikalbum “King of Pop (German Edition)” des im Jahr 2009 verstorbenen Künstlers Michael Jackson abmahnen lässt. Der Auftrag wird ausgeführt von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten (ehemals Waldorf Rechtsanwälte).
Die Vorgehensweise ist fast identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. In den meisten Fällen werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Abgemahnten ist zu raten, die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sonst wahrscheinlich große Nachteile entstehen. Des Weiteren ist Vorsicht bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Netz geboten.
Keinesfalls sollte man eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist einfach ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen zur Konsequenz hat – von den erheblichen Kosten ganz zu schweigen.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, betroffene Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, die Entscheidung für einen rechtlichen Beistand zu treffen.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, filesharing, tauschbörse, Urheberrecht, Waldorf Rechtsanwälte
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