Abmahnfalle Energiekennzeichnungsverordnung (EnkvV) / Kennzeichnungspflicht
Diese und andere rechtsrelevante Informationen für Internethändler sind Bestandteil unserer Zertifizierung für anwaltlich geprüfte Rechtsinhalte.
Teil 1: Welche Geräte sind überhaupt kennzeichnungspflichtig?
Die Kennzeichnungspflicht betrifft Haushaltsgeräte und Lampen.
Die im Einzelnen kennzeichnungspflichtigen Haushaltsgeräte sind:
- Elektrische Haushaltskühl- und gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte
- Elektrische Haushaltswaschmaschinen, ausgenommen: Geräte ohne Schleudervorrichtung, sowie Geräte mit getrennten Wasch- und Schleuderbehältern
- Elektrische Haushaltswäschetrockner
- Elektrische kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten
- Elektrische Haushaltsgeschirrspüler
- Mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen (weitere Spezifikationen hierzu: siehe Anhänge der RL 98/11/EG)
- Netzbetriebene Raumklimageräte im Sinne der Europäischen Normen EN 255-1, EN814-1 (weitere Spezifikationen hierzu finden sich in Richtlinie 2002/31/EG)
- Netzbetriebene Elektrobacköfen, einschließlich Öfen, die Teil größerer Geräte sind, ausgenommen tragbare Öfen deren Gewicht unter 18 kg liegt, wenn sie nicht für den Einbau bestimmt sind
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht gemäß EnkvV:
- Bei Gerätemodellen, deren Herstellung vor dem Zeitpunkt der Pflicht zur Kennzeichnung eingestellt worden ist, (bei elektrischen Wäschtrocknern ist das laut der entsprechenden RL 95/13/EG z.B. der 01.01.1998) ist keine Kennzeichnung notwendig.
- Ebenso entfällt bei Gebrauchtgeräten die Kennzeichnungspflicht gemäß ENKVo. Gebrauchtwaren müssen jedoch ausdrücklich als gebraucht gekennzeichnet werden!
- Weiterhin sind Geräte, die auch aus anderen Energiequellen, wie z.B. Batterien, betrieben werden können, nicht kennzeichnungspflichtig.
- Nicht kennzeichnungspflichtig sind Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, wie Batterien, vermarktet werden.
Hinweis: Wenn bei diesen Ausnahmefällen dennoch eine Kennzeichnung durch den Händler erfolgt, so muss diese natürlich korrekt sein.
Lesen Sie weiter in Teil 2:
Abmahnfalle Energiekennzeichnungsverordnung (EnvkV): Die korrekte Kennzeichnung von Waschmaschinen im Fernabsatz
Tags: Abmahnung spezial, Elektrogeräte, Energiekennzeichnungsverordnung, EnkvV, Kennzeichnungspflicht, Warenkennzeichnung
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