Abmahnfalle Energiekennzeichnungsverordnung / Kennzeichnung von Waschmaschinen
Teil 2 unseres Überblicks: Die korrekte Kennzeichnung von Waschmaschinen im Fernabsatz
Diese und andere rechtsrelevante Informationen für Internethändler sind Bestandteil unserer Shop-Zertifizierung für anwaltlich geprüfte Rechtsinhalte.
Aus der EU-Richtlinie 95/12/EG ergibt sich folgende Kennzeichnungspflicht für den Fernabsatz von Waschmaschinen:
1. Energieeffizienzklasse
Energieeffizienzklasse des Modells (bestimmt in Anhang II Punkt 3 der Richtlinie 95/12/EG), ausgedrückt als
“Energieeffizienzklasse . . . auf einer Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)”.
2. Energieverbrauch
Energieverbrauch des Modells in kw/h (bestimmt in Anhang II Punkt 5 der Richtlinie 95/12/EG), ausgedrückt als
„Energieverbrauch …. kWh pro Standardprogramm. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von den Betriebsbedingungen des Geräts ab“.
3. Waschwirkungsklasse
Waschwirkungsklasse des Modells (bestimmt in Anhang II Punkt 6 der Richtlinie 95/12/EG), ausgedrückt als
“Waschwirkungsklasse . . . auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)”
4. Schleuderwirkungsklasse
Schleuderwirkungsklasse des Modells (bestimmt in Anhang II Punkt 7 der Richtlinie 95/12/EG) ausgedrückt als
“Schleuderwirkung … auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)”
Die Klassenangabe bei der Schleuderwirkung ist mit nachfolgendem Zusatz zu versehen, wobei ein Sternchenhinweis/Fußnote genügt und dieser Hinweis kleingedruckt a.E. aufgenommen werden kann:
Die Schleuderwirkungsklasse ist auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter) angegeben. Die Schleuderwirkung ist für Sie von großer Bedeutung, wenn Sie zum Trocknen Ihrer Wäsche normalerweise einen Wäschetrockner benutzen. Wird Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsgradklasse A geschleudert wurde, in einem Wäschetrockner getrocknet, so wird diese weniger als halb so viel Energie verbrauchen und damit auch weniger als halb so hohe Betriebskosten verursachen, als wenn die Wäsche in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde. Die zusätzlichen Kosten für das Trocknen der Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde, liegen in der Regel um ein Vielfaches über den Stromkosten für das Waschen.
5. Schleuderdrehzahl
(bestimmt in Anhang I Anmerkung VIII der Richtlinie 95/12/EG)
6. Füllmenge
in kg (bestimmt in Anhang I Anmerkung IX der Richtlinie 95/12/EG)
7. Wasserverbrauch
in Liter (bestimmt in Anhang I Anmerkung X der Richtlinie 95/12/EG)
8. “Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts”
(bestimmt in Anhang II Punkt 14 der Richtlinie 95/12/EG)
Durchschnittlicher jährlicher Energie- und Wasserverbrauch (in kw/h und Liter) ausgehend von 200 Standardprogrammzyklen “Baumwolle 60 °C”, ausgedrückt als
“…. kw/h und …. L geschätzter Jahresverbrauch (200 Standardprogrammzyklen ‘Baumwolle 60 °C’) eines Vier-Personen-Haushalts”.
9. Geräuschemissionen
(bestimmt in Anhang I Anmerkung XI der Richtlinie 95/12/EG)
Nach Angabe dieser Werte ist abschließend folgender Satz aufzunehmen:
Vorstehende Werte beziehen sich den Betrieb des Standardprogramms “Baumwolle 60 °C”
ACHTUNG Abmahngefahr: Bei Waschmaschinen ist zusätzlich zu beachten, dass es die Energieeffizienzklasse A+ nicht gibt! Dies ist bei beliebter Abmahngrund, da viele Hersteller diese Klassifizierung nutzen. Diese Bezeichnung A+ darf trotzdem nicht verwendet werden!
Lesen Sie demnächst: Wie müssen Lampen im Fernabsatz korrekt gekennzeichnet werden?
Tags: Abmahnung spezial, Energieeffizienzklasse, Energiekennzeichnung, Energiekennzeichnungsverordnung, EnvkV, Warenkennzeichnung, Waschmaschinenkennzeichnung
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