Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Küchen Schmidt, Paderborn durch Rechtsanwalt Michael Kuhn
Rechtsanwalt Michael Kuhn mahnt weiterhin im Auftrag von Herrn Hans-Ulrich Schmidt, Küchen Schmidt, Paderborn Wettbewerbsverstöße ab.
Gerügt werden fehlerhafte Angaben bezüglich der Energieverbrauchskennzeichnung im Angebot des Abgemahnten.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von Rechtsanwalt Michael Kuhn vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Michael Kuhnzu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, Energiekennzeichnungsverordnung, Küchen Schmidt, RA Michael Kuhn, unterlassungserklärung, Wettbewerbsrecht
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