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	<title>It-Recht-Blog</title>
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	<description>Der Blog zu den Themen IT-Recht und eCommerce</description>
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		<title>Sasse &amp; Partner Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Ziemlich beste Freunde ab</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/urheberrecht/sasse-partner-rechtsanwalte-mahnen-im-auftrag-der-senator-film-verleih-gmbh-urheberrechtsverletzungen-an-dem-werk-ziemlich-beste-freunde-ab</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 11:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<category><![CDATA[unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Ziemlich beste Freunde]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kanzlei Sasse &#038; Partner Rechtsanwälte mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Ziemlich beste Freunde ab. Auftraggeber ist die Senator Film Verleih GmbH.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Die Kanzlei <em>Sasse &amp; Partner Rechtsanwälte</em> mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes &#8220;Filesharing&#8221; in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk <em>Ziemlich beste Freunde</em> ab. Auftraggeber ist die <em>Senator Film Verleih GmbH</em>.<em> </em></p>
<p>Die Vorgehensweise der Sasse &amp; Partner Rechtsanwälte deckt sich                              weitgehend   mit der anderer Kanzleien: Es   sind         die      Abgabe  einer             strafbewehrten     Unterlassungs-   und              Verpflichtungserklärung    sowie        die       Zahlung   eines pauschalen Vergleichsbetrags   gefordert.</p>
<p>Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte             Unterlassungserklärung                nicht ohne anwaltliche Prüfung zu                 unterschreiben, da   sie     zu Nachteilen führen könnte.            Vorsichtig zu  behandeln  sind      auch          &#8220;modifizierte      Unterlassungserklärungen&#8221;  aus dem    Internet.</p>
<p>Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist                                niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche         einstweilige           Verfügungen     und        damit   verbunden   hohe       Kosten   drohen.</p>
<p>In der mit<strong> it-recht-PLUS </strong>getroffenen Vereinbarung haben sich<strong> unsere Vertragsanwälte </strong>bereit erklärt,<strong> Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren </strong>und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders<strong> qualifizierten rechtlichen Beistand </strong>zu entscheiden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer              unserer  Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete              Vorgehensweise bei  einer Abmahnung der Sasse &amp; Partner              Rechtsanwälte im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH</strong><strong> zu unterrichten.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!</strong></p>

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		<title>Religion ist Filesharing für das Volk</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/glosse/religion-ist-filesharing-fur-das-volk</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 12:00:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Glosse]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Humor]]></category>
		<category><![CDATA[Kopimisten]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopien]]></category>
		<category><![CDATA[Satire]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gott ist eine Tauschbörse: In Schweden gelten die sogenannten „Kopimisten“ nun offiziell als religiöse Glaubensgemeinschaft. Was wie ein Scherz klingt, ist Ernst; denn die zuständigen Behörden haben dies abgesegnet. Die „Kirche der Kopimisten“ sieht Informationen als Heiligtümer an, deren Vervielfältigung offenbar die Erlösung von profanen Sünden bringt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Glosse zu einem Artikel in der „Zeit Online“: <a href="http://www.zeit.de/digital/internet/2012-01/filesharing-schweden-religion">http://www.zeit.de/digital/internet/2012-01/filesharing-schweden-religion</a></p>
<p>Gott ist eine Tauschbörse: In Schweden gelten die sogenannten „Kopimisten“ nun offiziell als religiöse Glaubensgemeinschaft. Was wie ein Scherz klingt, ist Ernst; denn die zuständigen Behörden haben dies abgesegnet. Die „Kirche der Kopimisten“ sieht Informationen als Heiligtümer an, deren Vervielfältigung offenbar die Erlösung von profanen Sünden bringt.</p>
<p>Also gut möglich, dass es unseren vorerst gescheiterten Ex-Verteidigungsminister demnächst nach Skandinavien verschlägt. Dort wird er entweder als Heiland verehrt – oder als deutscher Fußball-Rekordnationalspieler verachtet.</p>
<p>Wer hierzulande damit liebäugelt zu konvertieren und meint, er könne dann Wasser in Wein verwandeln, sollte besser aufpassen, dass er nicht hinter schwedischen Gardinen landet. Spätestens dort holt die Realität den Gläubigen zurück auf den Boden der juristischen Tatsachen. Und dieser Boden ist in Deutschland sehr hart.</p>
<p>Aber zurück zum eigentlichen Thema. Gründer der außergewöhnlichen Gemeinschaft ist ein 19-jähriger Student namens Isak Gerson. Er studiert in Uppsala Philosophie, ist Mitglied der „Piratenpartei“ und möchte seinem Glauben „ohne Angst vor Verfolgung“ nachgehen. Okay, eine Neuauflage der Kreuzzüge braucht er wohl nicht zu befürchten. Dann wohl eher die ein oder andere Hausdurchsuchung. Oder wird doch alles viel schlimmer?</p>
<p>Bahnt sich nun etwa ein neuer „Heiliger Krieg“ an? Gutgesinnte „Filesharer“, die an die Kraft des kollektiven Kopierens glauben, gegen teuflische Abmahn-Anwälte, die auf die Macht des lieben Geldes vertrauen und beten, dass sie noch mehr davon bekommen? Man weiß es nicht.</p>
<p>Ihren Namen (offiziell: „Missionerande Kopimistamfundet“) haben die Kopimisten angeblich von dem englischen Ausdruck „copy me“ abgeleitet. Die PC-Tastatur-Kombinationen „<em>Strg</em> + <em>c</em>&#8221; und &#8220;<em>Strg</em> + <em>v</em>“ gelten als heilig. Auch wenn dies schwer nachvollziehbar ist, sollte man sich hier in religiöser Toleranz üben. Illegales Streaming statt scheinheilige Stoßgebete, wenn es einem schlecht geht, Download-Session statt Kommunion, U-Haft statt kirchliche Hochzeit: Das hat doch was!?</p>
<p>So albern die Angelegenheit auch erscheint, steckt nämlich ein positiver Ansatz dahinter: das gemeinsame Teilen von Informationen, freier Austausch von Kunst und Kultur – warum nicht? Die Liberalisierung des Urheberrechts ist auch ein Ziel der Kopimisten. Hier stellt sich eben die Frage nach dem Schutzbedürfnis des Einzelnen, sprich des Urhebers. Die deutsche Gesetzgebung in diesem Rechtsgebiet muss ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein.</p>
<p>Streng genommen ist das deutsche Urheberrecht ohnehin untypisch deutsch, denn es schützt zu sehr die Opfer („Urheber“) und zu wenig die Täter („Raubkopierer“). Das dürfte etliche Bürger verunsichern, da sie es schlichtweg nicht gewohnt sind. In anderen Ländern mag man das durchaus anders regeln.</p>
<p>Vielleicht sind die Schweden einfach fortschrittlicher – und wir Deutschen zu spießig. Wenn sich eines Tages in Deutschland bekennende Kopimisten ans Tageslicht trauen und nicht mehr bloß im Untergrund fungieren wie früher die Christen in Rom, dann spätestens müssen sich Juristen mit der Frage beschäftigen, ob sich unser Urheberrecht nicht mit dem Recht auf Religionsfreiheit beißt!</p>
<p>Oder ist die Trennung von Kirche und Staat an dieser Stelle doch wichtiger? Aber wieso durfte dann der Papst im Jahr 2011 eine Rede im Bundestag halten, die eh keinen interessierte? Auf etwaige Antworten und Argumente darf man gespannt sein.</p>

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		<title>Argos Anwälte mahnen für Herrn Dirk Zimmermann Wettbewerbsverstoß ab</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/wettbewerbsrecht/argos-anwalte-mahnen-fur-herrn-dirk-zimmermann-wettbewerbsverstos-ab</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 08:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Onlinehandel Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[allgemeine geschäftsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[Argos Anwälte]]></category>
		<category><![CDATA[b2c]]></category>
		<category><![CDATA[Dirk Zimmermann]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassungserklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei Argos Anwälte im Auftrag des Herrn Dirk Zimmermann erfahren. Gerügt werden fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<div>
<div>
<div>
<p>Wir haben von einer <em>wettbewerbsrechtlichen Abmahnung</em> durch die Kanzlei <em>Argos Anwälte</em> im Auftrag des <em>Herrn Dirk Zimmermann</em> erfahren.</p>
<p>Gerügt werden <em>fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen</em> (<em>AGB</em>) in einem Angebot auf der Internethandelsplattform <em>Amazon.</em></p>
<p>Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten            Unterlassungs-      und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung            entstandener    Anwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.</p>
<p>Wir empfehlen, eine vorformulierte     Unterlassungserklärung nicht            ungeprüft zu  unterschreiben, da sie zu     Nachteilen führen       könnte. Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen  zu      lassen.</p>
<p>Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals                 ignorieren! Gerichtliche einstweilige Verfügungen  und               damit  verbundene hohe Kosten drohen.</p>
<p>In der mit <strong>it-recht-PLUS </strong>getroffenen Vereinbarung haben sich<strong> unsere Vertragsanwälte </strong>bereit erklärt,<strong> Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren </strong>und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders<strong> qualifizierten rechtlichen Beistand </strong>zu entscheiden.</p>
<p><strong> </strong><strong>Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich           einer unserer     Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die    geeignete        Vorgehensweise  bei    einer Abmahnung durch die Argos Anwälte im  Auftrag des Herrn Dirk Zimmermann aufzuklären.</strong></p>
<p><strong> </strong><strong>Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!</strong></p>
</div>
</div>
</div>

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		</item>
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		<title>Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für die Firma Tele München Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Ohne Limit ab</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/urheberrecht/waldorf-frommer-rechtsanwalte-mahnen-fur-die-firma-tele-munchen-urheberrechtsverletzungen-an-dem-filmwerk-ohne-limit-ab</link>
		<comments>http://www.it-recht-plus.de/blog/urheberrecht/waldorf-frommer-rechtsanwalte-mahnen-fur-die-firma-tele-munchen-urheberrechtsverletzungen-an-dem-filmwerk-ohne-limit-ab#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 13:30:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Ohne Limit]]></category>
		<category><![CDATA[tauschbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Tele München]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[waldorf frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen zurzeit für die Firma Tele München Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Ohne Limit ab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Die <em>Waldorf Frommer Rechtsanwälte</em> mahnen zurzeit für die Firma <em>Tele München</em> Urheberrechtsverletzungen durch &#8220;Filesharing&#8221; in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk <em>Ohne Limit</em> ab.</p>
<p>Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich               weitgehend      mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe               einer strafbewehrten      Unterlassungs- und       Verpflichtungserklärung         sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages     in Höhe von 956 €  verlangt.</p>
<p>Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht                    ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu                   Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind    auch              &#8220;modifizierte    Unterlassungserklärungen&#8221; aus dem    Internet.</p>
<p>Wichtig: Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte   Frist                  niemals ignorieren! Andernfalls drohen   gerichtliche einstweilige     Verfügungen     und          damit   verbunden hohe Kosten.</p>
<p>In der mit <strong>it-recht-PLUS</strong> getroffenen Vereinbarung haben sich <strong>unsere Vertragsanwälte</strong> bereit erklärt,<strong> Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon</strong> zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders <strong>qualifizierten rechtlichen Beistand</strong> zu entscheiden.</p>
<p><strong>Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein        Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei        einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag   der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft zu  unterrichten.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!</strong></p>

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		</item>
		<item>
		<title>U + C Rechtsanwälte versteigern Forderungen aus „Filesharing“-Abmahnungen</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/urheberrecht/u-c-rechtsanwalte-versteigern-forderungen-aus-%e2%80%9efilesharing%e2%80%9c-abmahnungen</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:30:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Debcon GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Inkasso]]></category>
		<category><![CDATA[Silwa Filmvertrieb AG]]></category>
		<category><![CDATA[tauschbörse]]></category>
		<category><![CDATA[U+C Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[urmann und collegen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie bereits in diversen Foren und Weblogs berichtet wurde, hat die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Regensburg offenbar Forderungen aus Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versteigert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Wie bereits in diversen Foren und Weblogs berichtet wurde, hat die <strong>U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</strong> mit Sitz in Regensburg offenbar Forderungen aus Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versteigert.</p>
<p>Betroffene erhalten demnach keine Post von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte, die u. a. die <strong>Silwa Filmvertrieb AG </strong>vertreten, sondern von der Firma Debcon – Debitorenmanagement und Consulting, kurz <strong>Debcon GmbH</strong> aus Witten.</p>
<p>Das Inkasso-Unternehmen ist damit beauftragt, offenstehende Zahlungsforderungen einzutreiben.</p>
<p>In der mit <strong>it-recht-PLUS</strong> getroffenen Vereinbarung haben sich <strong>unsere Vertragsanwälte</strong> bereit erklärt,<strong> Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon</strong> zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders <strong>qualifizierten rechtlichen Beistand</strong> zu entscheiden.</p>
<p><strong>Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein         Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei         einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte oder einem Schreiben der Debcon GmbH zu   unterrichten.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!</strong></p>

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		<title>SEO shop – niederländischer Marktführer für qualitative Webshops</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/neuigkeiten/6414</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 16:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
		<category><![CDATA[mietshop]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[SEOshop]]></category>
		<category><![CDATA[webshop]]></category>

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		<description><![CDATA[SEOshop, der niederländische Marktführer für qualitative Webshops, ist seit Dezember auch in Deutschland vertreten! SEOshop ist kinderleicht einzurichten, bietet umfangreiche Funktionen wie zum Beispiel Produktvarianten, und kann mit wenigen Klicks in eine Facebook Fanpage integriert werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Die it-recht-PLUS hat einen weiteren Kooperationspartner gewonnen und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit:</p>
<p><strong>SEOshop</strong>,<strong> der niederländische Marktführer für qualitative Webshops</strong>, ist seit  Dezember auch in Deutschland vertreten!</p>
<p>SEOshop ist kinderleicht  einzurichten, bietet umfangreiche Funktionen wie zum Beispiel  Produktvarianten, und kann mit wenigen Klicks in eine Facebook Fanpage  integriert werden. Zusätzlich steht mit einem Klick der Webshop auch für  mobile Endgeräte zur Verfügung, und das alles ab 24 Euro (netto) im  Monat.</p>
<p>Außergewöhnlich für Mietshops ist die Tatsache, dass der Shop  keine Limits im Shopdesign hat, da ein HTML/CSS Editor mit integriert  ist.</p>
<p>Natürlich ist shopinfo.xml auch integriert!</p>
<p>Weitere Infos unter <a href="http://www.seoshopsoftware.de/" target="_blank">http://www.seoshopsoftware.de</a>/ &#8211; dort kann der Shop auch 14 Tage kostenfrei getestet werden!</p>

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		<title>Kooperation mit dem EHI</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/onlinehandel-recht/kooperation-mit-dem-ehi</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 13:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel Recht]]></category>
		<category><![CDATA[EHI]]></category>
		<category><![CDATA[EHI Retail Institute]]></category>
		<category><![CDATA[Gütesiegel]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinehandel]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit Dezember 2011 kooperiert it-recht-PLUS mit dem Euro Handels Institut (EHI) in Köln. Das Gütesiegel EHI Geprüfter Online-Shop (www.shopinfo.net) schafft durch die intensive Prüfung und das effiziente Beschwerdemanagement Vertrauen beim Online-Shopping.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>Seit Dezember 2011 kooperiert it-recht-PLUS mit dem <strong>Euro Handels Institut</strong> (<strong>EHI Retail Institute</strong>) in Köln. Das <strong>Gütesiegel EHI Geprüfter Online-Shop</strong> (<a title="blocked::http://www.shopinfo.net/" href="http://www.shopinfo.net/">www.shopinfo.net</a>) schafft bereits seit 1999 durch die intensive Prüfung und das effiziente Beschwerdemanagement Vertrauen beim Online-Shopping.</p>
<p>Kleine und mittelständische Online-Händler setzen ebenso auf das Siegel wie die größten deutschen Versandhändler. Dazu zählen z. B. Otto, Neckermann, Weltbild, QVC, HSE24 und Tchibo.</p>
<p>Jeder Shop, der das Siegel trägt, wird einmal pro Jahr einer Rezertifizierung unterzogen und profitiert von vielfältigen Leistungen:</p>
<p>Darunter fallen ein ausführlicher Prüfbericht, kostenloser telefonischer Support, Mustershop zur Veranschaulichung, FAQ und Muster zu allen wichtigen Fragen sowie Vertrauen durch Anzeige des Siegels im Shop und ein offizielles Prüfzertifikat.</p>
<p>Des Weiteren im Angebot sind Streitschlichtung, Hervorhebung in Preis- und Produktsuchmaschinen, Barriereabbau, Handels-Know-how des EHI, kostenlose Abos der Fachmagazine des EHI.</p>
<p><strong>Kunden von it-recht-PLUS erhalten bei Abschluss einer Zertifizierung durch das EHI 50 % Rabatt auf die regulären Tarife.</strong></p>
<p>Ansprechpartner beim EHI für unsere Kunden ist Frau Andrea Balas, E-Mail: balas@ehi.org, Telefonnr.: 0221-57993-16, Fax: -45. Mehr Informationen unter <a href="http://www.shopinfo.net/index.php?id=343">http://www.shopinfo.net/index.php?id=343</a>.</p>

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		<title>Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnen für Falcom Investment AG Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Nude Nuns With Big Guns ab</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 08:00:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Falcom Investment AG]]></category>
		<category><![CDATA[negele zimmel greuter beller]]></category>
		<category><![CDATA[Nude Nuns With Big Guns]]></category>
		<category><![CDATA[tauschbörse]]></category>
		<category><![CDATA[unterlassungserklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnt gerade die unerlaubte Verbreitung des Filmwerkes Nude Nuns With Big Guns durch "Filesharing" in sogenannten Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber ist die Falcom Investment AG.]]></description>
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<p>Die Kanzlei <em>Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte</em> mahnt gerade die unerlaubte Verbreitung des Filmwerkes<em> Nude Nuns With Big Guns</em> durch &#8220;Filesharing&#8221; in sogenannten Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber ist die <em>Falcom Investment AG</em>.</p>
<p>Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer         Kanzleien: Es sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten         Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines         pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.</p>
<p>Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung         nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu       Nachteilen   führen könnte. Mit Vorsicht zu genießen sind auch       &#8220;modifizierte   Unterlassungserklärungen&#8221; aus dem Internet.</p>
<p>Ignorieren Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nicht!         Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit         verbunden hohe Kosten.</p>
<p>In der mit<strong> it-recht-PLUS </strong>getroffenen Vereinbarung haben sich<strong> unsere Vertragsanwälte </strong>bereit erklärt, <strong>Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren </strong>und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für<strong> </strong>einen besonders<strong> qualifizierten rechtlichen Beistand </strong>zu entscheiden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein         Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei         einer Abmahnung der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte         Partnerschaftsgesellschaft im Namen der Falcom Investment AG</strong><strong> aufzuklären.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!</strong></p>

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		<title>Fliegender Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht zwingend</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 15:00:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Fliegender Gerichtsstand]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtsstand]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 01.12.2011 mit dem Aktenzeichen 30 C 1849/11 hat für Aufsehen gesorgt. Das Gericht kritisiert die willkürliche Auswahl eines Gerichtes, den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand“, in Bezug auf z. B. Urheberrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht im Internet.]]></description>
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<p>Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 01.12.2011 mit dem Aktenzeichen 30 C 1849/11 hat für Aufsehen gesorgt. Das Gericht kritisiert die willkürliche Auswahl eines Gerichtes, den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand“, in Bezug auf z. B. Urheberrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht im Internet. Das angerufene Gericht sei bloß örtlich zuständig, falls der Rechtsverstoß auch einen sachlichen Bezug zum jeweiligen Gerichtsbezirk hat.</p>
<p>In dem konkreten Fall ließ der Kläger einen in einem Onlinemagazin erschienenen Bericht inklusive Bild über ihn abmahnen. Dieses sei ohne sein Einverständnis veröffentlicht worden. Es handelt sich bei dem Kläger um einen deutschen Hochadligen. Trotz Zuständigkeitsrüge auf der Beklagtenseite wollte der Kläger seine Klage unbedingt vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main erheben. Dies wurde jedoch abgelehnt.</p>
<p>Zur Begründung heißt es, dass „Gegenstand der Klage […] ein Zahlungsanspruch gegen die Beklagte in der Form eines Freistellungsanspruchs von Rechtsanwaltskosten“ sei. „Der für die Verfolgung dieses Anspruchs von dem Kläger in Anspruch genommene Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO beim Amtsgericht Frankfurt am Main ist nicht gegeben.“</p>
<p>Der gewählte Gerichtsstand „ergibt sich insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt des so genannten ‚fliegenden Gerichtsstands‘ bei im Internet begangenen Rechtsverstößen. Denn das Willkürverbot und das Gebot der Einhaltung des gesetzlichen Richters im Sinne des Artikel 101 Grundgesetz gebieten, dass keine willkürliche Gerichtsstandswahl erfolgt“.</p>

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		<title>Schadenersatz nach abgebrochener eBay-Auktion</title>
		<link>http://www.it-recht-plus.de/blog/ebay-recht/schadenersatz-nach-abgebrochener-ebay-auktion</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 08:00:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[eBay Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Auktion]]></category>
		<category><![CDATA[eBay]]></category>
		<category><![CDATA[Parallelverkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer einen Artikel auf der Onlinehandel-Plattform eBay zum Verkauf einstellt und bereits ein Gebot dafür bekommen hat, darf die Ware nicht parallel anderweitig veräußern. Ein Parallelverkauf sei „außerhalb der Spielregeln“.]]></description>
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<p>Wer einen Artikel auf der Onlinehandel-Plattform eBay zum Verkauf einstellt und bereits ein Gebot dafür bekommen hat, darf die Ware nicht parallel anderweitig veräußern. So sieht es ganz aktuell das Amtsgericht Nürtingen (vgl. Urteil v. 16.01.2012; Az.: 11 C 1881/11). Falls ein Anbieter eine Auktion aus diesem Grund beendet, hat der Höchstbietende Anspruch auf Schadenersatz.</p>
<p>In dem konkreten Fall hatte der Angeklagte eine Auktion einen Tag vor deren Ablauf plötzlich beendet; es gab zu diesem Zeitpunkt jedoch ein Höchstgebot von einem Euro. Gut möglich, dass der Anbieter Angst hatte, seine Winterreifen unter Wert abgeben zu müssen. Das ist aber nicht das Problem des Klägers. Dieser bekam von den Richtern nämlich Recht und kann sich auf 579 € Schadenersatz freuen.</p>
<p>Wie sieht es nun aus: Darf man bei eBay generell keine Auktionen bzw. Angebote wieder löschen, wenn wirklich etwas Wichtiges dagegenspricht? Doch, und zwar regelt eBay das in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendermaßen:</p>
<p>Verkäufer dürfen eine Auktion vorzeitig beenden, falls die angebotene Ware „verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar“ ist. Im oben genannten Fall trifft aber keiner dieser Punkte zu.</p>
<p>Vielmehr sah das Gericht die Tatsache, dass die Winterreifen während der laufenden Auktion über einen Bekannten des Anbieters verkauft wurden, als nicht mit den AGB vereinbar an. Wohl ist durch einen parallelen Privatverkauf der Artikel „nicht mehr zum Verkauf verfügbar“, aber dies ist allein die Schuld des Beklagten. Mit diesem Passus in den AGB ist eher ein Verlust durch Diebstahl oder Ähnliches gemeint. Ein Parallelverkauf sei „außerhalb der Spielregeln“.</p>

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