Schulenberg und Schenk mahnt im Auftrag von John Thompson Productions e.K. Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen ab
Die John Thompson Productions e.K. – Inhaber Raymond Louis Bacharach lässt durch die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg Verstöße wegen der unberechtigten Nutzung von pornografischen Filmtiteln abmahnen.
Die Kanzlei Schulenberg und Schenk fordert neben der Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine Pauschale in Höhe von 1.300,00 Euro.
Abgemahnten sei geraten, die von den Rechtsanwälten Schulenberg und Schenk vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Auch modifizierte Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Internet zu finden sind, können Risiken bergen.
Betroffene sollten jedoch eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen können.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen von Schulenberg und Schenk im Auftrag der John Thompson Productions e.K. zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, filesharing, tauschbörse, unterlassungserklärung
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