Waldorf Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Entertainment Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass aktuell die Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen lässt.

Sony Music Entertainment wird dabei vertreten von der Kanzlei Waldorf  Rechtsanwälte.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Waldorf  Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit dem anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert (z.B. 450 – 525 Euro).

Wir empfehlen, die von der Kanzlei Waldorf  Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Rechtsanwälte  zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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3 Antworten zu “Waldorf Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Entertainment Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab”

  1. Sirko Fischer sagt:

    Hallo Team von it-recht-PLUS,

    Ich habe eine Abmahnung von Walddorf Rechtsanwälten bekommen zur Austausch von
    Werken in einer Austauchbörse. Hier wird der Constantin Film Verleih vertreten. Der
    Eingang der Unterlassungserklärung hat bis zum 02.02.2010 12:00 zu erfolgen.
    Die Zahlung der Kosten muss bis zum 09.02.2010 eingegangen sein.

    MfG
    S. Fischer

  2. Prowald sagt:

    Sehr geehrter Herr Fischer,

    bitte melden Sie sich über unser Kontaktformular bei uns.

  3. hassan sagt:

    hallo kriege schon dauernd abmahnungen jetzt schon wieder neue hab insgesamt schon 5 solcher dinge bekommen und bezahl raten aber jetzt schon wieder neuess wie soll das weiter gehen die wollen mich doch verarschen das ich ganze zeit jedesmal ca.1000euro bezahlen muss

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