Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, welche im Auftrag der semprox UG (haftungsbeschränkt) aus Fürth versandt wurde. Beanstandet werden Verstöße bezüglich Angaben über Versandkosten sowie Transportschäden-Rügepflicht; außerdem ein Fehler bei der Grundpreisangabe.
Tag Versandkosten
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der semprox UG (haftungsbeschränkt)
Mittwoch, 18. Januar 2012Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Goodwheel GmbH
Sonntag, 18. Dezember 2011Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Goodwheel GmbH aus Soest erfahren. Gerügt werden u. a. Mängel bei der Angabe der Rücksendekosten, fehlerhafte Angaben bzgl. des Beginns der Widerrufsfrist sowie mangelhafte Versandkosten-Angaben (“Versandkosten deutsche Inseln auf Anfrage”).
Werben mit Versandkostenrabatten
Dienstag, 21. Dezember 2010Was Händler im Internet bei der Werbung mit Versandkostenrabatten aus rechtlicher Sicht beachten müssen, um Abmahnungen zu vermeiden…
Herr Wilfried Zschutzschke lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch Kanzlei Frauenheim-Enzmann aussprechen
Freitag, 12. November 2010Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns benachrichtigt, dass Herr Wilfried Zschutzschke Abmahnungen aufgrund von Fehlern bei Widerrufsbelehrungen auf eBay verschicken lässt. Im Einzelnen werden mangelhafte Rücksendekosten-Angaben, unzureichende Angaben bezüglich der Versandkosten (z. B. Auslandsversand) sowie der nicht vorhandene Verweis auf die Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern gerügt.
Herr Gedatt Lohenstein gibt Abmahnungen in Auftrag, um damit u. a. gegen angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorzugehen
Donnerstag, 21. Oktober 2010Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass Herr Gedatt Lohenstein, Inhaber des Technologiedienst Lohenstein, Hellerkamp 6, 42555 Velbert (Langenberg), gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Gerügt werden erstens vermeintlich falsche Widerrufsbelehrungen, und zweitens angeblich nicht vorhandene Versandkosten-Angaben bzgl. Google Base Shopping. Die betroffene Handelsplattform ist ein Online-Shop; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher/Privatpersonen). Es liegt ein Gegenstandswert von 15.000 € vor.
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