Ein Vertragsanwalt hat ausrichten lassen, dass ein Herr Oliver Jünnemann Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen lässt. Diese mutmaßlichen Wettbewerbsrecht-Verletzungen beziehen sich auf die angeblich falsche Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung eines Online-Shops. Betroffen ist demnach der B2C-Handelsbereich für Privatpersonen an Verbraucher.
Tag Widerruf
Herr Oliver Jünnemann geht mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen vermeintlich mangelhafte Angaben in Widerrufsbelehrungen von Online-Shops vor
Sonntag, 05. September 2010Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs gibt Abmahnungen wegen mangelhafter Garantie- und Widerrufsbelehrungs-Angaben in Auftrag
Dienstag, 31. August 2010Ein Vertragsanwalt hat uns ausgerichtet, dass der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs gerade angebliche Verstöße gegen die Werbung mit Garantien abmahnen lässt. Man bezieht sich auf Vorfälle, die sich in Internet-Shops zugetragen haben sollen. Konkret geht es um vermeintlich mangelhafte Garantie-Angaben sowie die Angabe einer falschen Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.
Herr Marko Reske lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund angeblicher Fehler hinsichtlich der Widerrufsbelehrung aussprechen
Montag, 30. August 2010Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass Herr Marko Reske angebliche Verletzungen des Wettbewerbsrechts auf der bekannten Online-Handelsplattform eBay abmahnen lässt. Als Begründung führt er fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung an: nicht nur bezüglich des Fristbeginns, sondern auch der Widerrufsfolgen. Darüber hinaus wird die vermeintlich falsche Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel gerügt.
Thomas Russer lässt erneut Wettbewerbsverstöße durch die Kanzlei Spiske und Maisch abmahnen
Montag, 10. Mai 2010Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass die Rechtsanwaltskanzlei Spiske und Maisch wieder im Auftrag von Herr Thomas Russer Wettbewerbsverstöße abmahnt.
Urteil des EuGH vom 03.09.2009 zur Frage des Wertersatzes nach Widerruf – viel Lärm um nichts?
Dienstag, 22. September 2009In der Frage des Wertersatzes nach Widerruf wird nach dem Urteil des EuGH vom 03.09.2009 heftig diskutiert, ob die deutsche Regelung mit den europäischen Richtlinien in Einklang steht. Von voreiligen Änderungen der Musterwiderrufsbelehrung ist jedoch abzuraten.
Letzte Blog-Artikel
- Urteil des EuGH vom 03.09.2009 zur Frage des Wertersatzes nach Widerruf – viel Lärm um nichts?
- Verein pro Verbraucherschutz e.V. lässt Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbsrechtlich abmahnen
- Senator Film Verleih lässt den Film “Splice” von der Kanzlei Sasse & Partner urheberrechtlich abmahnen
- Abmahnungen von Schutt Waetke Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Elegant Angel wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Buttwoman vs Slutwoman
- Herr Oliver Jünnemann geht mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen vermeintlich mangelhafte Angaben in Widerrufsbelehrungen von Online-Shops vor
- Rasch Rechtsanwälte mahnen aktuell für Universal Music GmbH urheberrechtliche Verletzungen an dem Album Tales From Africa von Velile ab