Ein Vertragsanwalt hat ausrichten lassen, dass ein Herr Oliver Jünnemann Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen lässt. Diese mutmaßlichen Wettbewerbsrecht-Verletzungen beziehen sich auf die angeblich falsche Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung eines Online-Shops. Betroffen ist demnach der B2C-Handelsbereich für Privatpersonen an Verbraucher.
Tag Widerrufsbelehrung
Herr Oliver Jünnemann geht mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen vermeintlich mangelhafte Angaben in Widerrufsbelehrungen von Online-Shops vor
Sonntag, 05. September 2010Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs gibt Abmahnungen wegen mangelhafter Garantie- und Widerrufsbelehrungs-Angaben in Auftrag
Dienstag, 31. August 2010Ein Vertragsanwalt hat uns ausgerichtet, dass der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs gerade angebliche Verstöße gegen die Werbung mit Garantien abmahnen lässt. Man bezieht sich auf Vorfälle, die sich in Internet-Shops zugetragen haben sollen. Konkret geht es um vermeintlich mangelhafte Garantie-Angaben sowie die Angabe einer falschen Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.
Herr Marko Reske lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund angeblicher Fehler hinsichtlich der Widerrufsbelehrung aussprechen
Montag, 30. August 2010Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass Herr Marko Reske angebliche Verletzungen des Wettbewerbsrechts auf der bekannten Online-Handelsplattform eBay abmahnen lässt. Als Begründung führt er fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung an: nicht nur bezüglich des Fristbeginns, sondern auch der Widerrufsfolgen. Darüber hinaus wird die vermeintlich falsche Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel gerügt.
Aktuell: Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch (123agb.de) weist Händler auf angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei eBay hin
Montag, 23. August 2010Der Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, Betreiber der Internetseite 123agb.de hat in den letzten Wochen Online-Händler angeschrieben und in seinen Schreiben darauf hingewiesen, dass es fraglich sei, ob eine 14-tägige Widerrufsbelehrung bei eBay ausreicht. Wir halten diese Art der Werbung für unseriös, da Sie offensichtlich darauf abzielt, bei den angeschriebenen Händlern “Panik” hervorzurufen, ohne dass ein sachlicher Grund dafür bestünde. Lesen Sie mehr zu den Gründen…
Herr Thomas Baczewski lässt angeblich mangelhafte Rücksendekosten-Angaben in der Widerrufsbelehrung auf eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen
Montag, 23. August 2010Von unseren Vertragsanwälten haben wir die Nachricht erhalten, dass Herr Thomas Baczewski angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf der bekannten Online-Handelsplattform eBay abmahnen lässt. Begründet wird dies mit vermeintlich fehlerhaften Angaben betrefflich der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung.
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