Impressumfehler vermeiden = Abmahnungen vermeiden
Diese und andere rechtsrelevante Informationen für Internethändler sind Bestandteil unserer Zertifizierung für anwaltlich geprüfte Rechtsinhalte.
Laut Gesetz (§5 TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige Teledienste den
• Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
• bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
• Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen,
• einschließlich der Adresse der elektronischen Post
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Der Begriff „leicht erkennbar” wird dabei sehr streng und zu Lasten des Anbieters auslegt, und so haben auch hier Abmahner es sehr einfach. So soll nach einem Urteil des OLG München vom 12. Februar 2004 z.B. ein Link zu einem Impressum, der sich am unteren Ende einer Website befindet und erst nach Scrollen über mehrere Seite erkennbar ist, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügen, was also in der Folge zu einer Abmahnung wegen wettbewerbswidriges Verhaltens aufgrund des Impressums, das nicht an der „richtigen” Stelle sitzt, führen kann.
Es stellt somit keine große Schwierigkeit dar, Anbieter reihenweise auf Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht im Impressum abzumahnen. Und bei einem (moderat) angesetzten Streitwert von 10.000 € bei der Abmahnung des Impressums kann dieser so genannte Wettbewerbsverstoß schon sehr teuer für den Abgemahnten werden.
Abgesehen davon, dass diese Rechtsauslegung von findigen „Wettbewerbern” quasi als Einladung zur Abmahnung interpretiert wird, ist es aber ebenso unbestreitbar, dass zahlreiche gewerbliche Angebote im Internet nach wie vor gravierende Fehler in der Anbieterkennzeichnung aufweisen.
Hier eine Zusammenfassung der zehn häufigsten Abmahngründe rund um das Impressum:
1. fehlendes Impressum;
2. der Vorname des Vertretungsberechtigten ist abgekürzt;
3. fehlender Hinweis auf einen eingetragenen Kaufmann (e.K.);
4. widersprüchliche Angaben im Impressum;
5. keine Angabe einer E-Mail-Adresse;
6. statt einer E-Mail-Adresse wird auf ein Kontaktformular weitergeleitet;
7. fehlerhafte Adresse im Impressum;
8. Angabe einer Postfachadresse;
9. bei einer Kommanditgesellschaft wird der vertretungsberechtigte Komplementär nicht genannt;
10. Handelsregister und Registernummer werden nicht oder unvollständig angegeben
Wenn Sie sicher sein möchten, dass die rechtlichen Belehrungen in Ihrem Shop der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung entsprechen, fragen Sie unverbindlich ein Angebot zur rechtssicheren Zertifizierung bei uns an: Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihren Shop individuell und sorgen auch für die dauerhafte Aktualisierung, anwaltliche Haftungsübernahme inklusive.
Tags: Abmahnung spezial, Anbieterkennzeichnung, Impressum, Pflichtangaben, TMG
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