Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnen für Senator Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Apollo 18 ab
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes “Filesharing” in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Apollo 18 ab. Auftraggeber ist die Senator Film Verleih GmbH.
Die Vorgehensweise der Sasse & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800 € gefordert.
Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch “modifizierte Unterlassungserklärungen” aus dem Internet.
Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Sasse & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!
Tags: Abmahnung, Apollo 18, filesharing, Sasse & Partner, Senator Film Verleih, tauschbörse, unterlassungserklärung, Urheberrecht
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