Abmahnung Martin Lehwald durch Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll wegen Wettbewerbsverstoßes
Unsere Vertragsanwälte informieren uns, dass die Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll im Auftrag von Herrn Martin Lehwald Wettbewerbsverstöße abmahnen.
Herr Martin Lehwald handelt unter dem eBay-Händlernamen „direkt-kfzteile“ auf der Handelsplattform eBay und ist tätig im Vertrieb von Verschleißteilen und Tuningartikel für Kraftfahrzeuge. Herr Martin Lehwald lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Gerügt werden fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung des Abgemahnten.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von den Rechtsanwälten Frauenheim, Enzmann & Coll vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, eBay, Onlinehandel, unterlassungserklärung, Wettbewerbsrecht
2 Antworten zu “Abmahnung Martin Lehwald durch Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll wegen Wettbewerbsverstoßes”
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Wir haben soeben per Fax eine Abmahnung der Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Collegen bekommen,wo durch Herrn Martin Lehwald unsere Wiederufsbelehrung gerügt wird. Wir sollen hier eine Zahlung von 350,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurückschicken.
Bitte helfen sie uns hier.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe und Diana F.
Auch uns wurde eine Abmahnung von Fraunheim-Enzmann im Namen von Martin Lehwald zugeschickt. Wir benötigen daher Ihren Rat, wie wir auf die Unterlassungserklärung reagieren sollen.
Das es sich dabei fast um eine gewerbliche Abmahnung handeln muß, kann man schon an den Aktenzeichen erkennen. Soviel Fälle kann kein Anwalt alleine bearbeiten. Und der Herr Martin Lehwald geht ja auch nicht ans Telefon, um seinen möglichen Verlust zu erklären. Wir bitten um Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
P. Reese