Daniel Destratis lässt angeblich unzureichende Garantie-Angaben bei Online-Auktionen durch Abmahnungen rügen
Ein Vertragsanwalt hat mitgeteilt, dass Herr Daniel Destratis gegen vermeintlich unzulässige Angaben zu Garantien vorgeht. Die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden über eine Kanzlei ausgesprochen. Die angeblichen Wettbewerbsverstöße sollen auf “eBay” vorgefallen sein (B2C). Konkrete Gründe für eine solche Abmahnung sind angeblich fehlerhafte Werbung mit, sowie nicht ausreichende Angaben zu der Garantie.
Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wobei ein Gegenstandswert von angeblich 7.500 € vorliegt.
Betroffenen ist anzuraten, die im Auftrag von Herrn Daniel Destratis formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil ansonsten erhebliche Nachteile in Form einer erhöhten Vertragsstrafegefahr die Folge sein können.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten jedoch nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen!
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und damit jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand in Anspruch nehmen möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag von Herrn Daniel Destratis aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, eBay, Garantie, Onlinehandel, Wettbewerbsrecht
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