Electronicland24 Inhaber Johann Friedrich Dirks e.K. lässt wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Höhn und Lorenz aussprechen
Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass die Rechtsanwälte Höhn und Lorenz, Emden weterhin im Auftrag von Herrn Johann Friedrich Dirks e.K. (Elektronicland24) Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen aussprechen.
Herr Johann Friedrich Dirks ist tätig im Vertrieb von Elektroartikeln sowie entsprechendem Zubehör. Abgemahnt werden angebliche falsche oder fehlende Angaben bei sog. weißer Ware (hier Auslaufmodelle).
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von den Rechtsanwälten Höhn und Lorenz vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Höhn und Lorenz zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, Kennzeichnungspflicht, RAe Höhn und Lorenz, unterlassungserklärung, Warenkennzeichnung
2 Antworten zu “Electronicland24 Inhaber Johann Friedrich Dirks e.K. lässt wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Höhn und Lorenz aussprechen”
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Bei uns ist auch so eine Abmahnung eingegangen.
Wir haben bereits zum zweiten Mal mit diesen Abzockern zu tun.
Fehlende Angeben laut EnVKV ist es diesmal. Alle Angaben sind da, nicht aber die Skalen