Herr Oliver Jünnemann geht mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gegen vermeintlich mangelhafte Angaben in Widerrufsbelehrungen von Online-Shops vor
Ein Vertragsanwalt hat uns ausgerichtet, dass ein Herr Oliver Jünnemann Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen lässt. Diese mutmaßlichen Wettbewerbsrecht-Verletzungen beziehen sich auf die angeblich falsche Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung eines Online-Shops. Betroffen ist demnach der B2C-Handelsbereich für Privatpersonen an Verbraucher.
Üblicherweise werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Im erwähnten Fall beträgt der Gegenstandswert etwa 15.000 Euro.
Unsere Anwälte legen Abgemahnten nahe, die von Herrn Oliver Jünnemann in Auftrag gegebene Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil daraus erhebliche Nachteile, wie z.B. eine erhöhte Vertragsstrafe, resultieren können.
Wichtig: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten nicht ignoriert werden, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen!
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren; damit bekommt jeder die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Oliver Jünnemann aufzuklären.
Verzweifeln Sie nicht: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, Oliver Jünnemann, Telefonnummer, unterlassungserklärung, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
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