Thomas Russer lässt erneut Wettbewerbsverstöße durch die Kanzlei Spiske und Maisch abmahnen
Unsere Vertragsanwälte haben uns informiert, dass die Rechtsanwaltskanzlei Spiske und Maisch wieder im Auftrag von Herr Thomas Russer Wettbewerbsverstöße abmahnt.
Herr Thomas Russer handelt unter dem Ebay-Händlername “discotrendstar” auf der Handelsplattform ebay und ist nach den Abgaben des Abmahnschreibens im Vertrieb von Sommer- und Wintersportartikel sowie Regenjacken tätig. Er lässt Wettbewerbsverstöße gegen die Widerrufsbelehrung abmahnen.
In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von der Rechtsanwaltskanzlei Spiske und Maisch vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Spiske und Maisch zu informieren. Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
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