Verein pro Verbraucherschutz e.V. lässt Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbsrechtlich abmahnen
Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass der Verein pro Verbraucherschutz e.V. gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Man will die vermeintliche Werbung mit Selbstverständlichkeiten in einem Online-Shop rügen. Genau genommen geht es um den Zusatz “…FCKW-frei…” bei einem Angebot.
Gefordert werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags.
Betroffenen ist zu raten, die von den in diesem Fall tätigen Juristen formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann: etwa der Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten die Konsequenz sein können!
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!
Tags: Abmahnung, Onlinehandel, Onlinehandel Recht, selbstverständlichkeiten, unterlassungserklärung, verein pro verbraucherschutz e.v., Werberecht, Werbung, Wettbewerbsrecht
Eine Antwort zu “Verein pro Verbraucherschutz e.V. lässt Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbsrechtlich abmahnen”
Eine Antwort hinterlassen
Letzte Blog-Artikel
- Schalast & Partner Rechtsanwälte mahnen i. A. der Firma Digi Protect Urheberrechtsverletzungen an dem Lied Vater Abraham von Tim Toupet ab
- Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Sherlock Holmes: Spiel im Schatten ab
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Kanzlei Aumann-Mangels im Auftrag der Firma Richard Aumann & Co.
- Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt für Triple X Entertainment Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Apartment Deluxe ab
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Verbraucherzentrale Bremen
Tags
Archive
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
- Januar 2009




Hallo, auch ich habe eine Abmahnung wegen einer FCKW-freien Isolierung erhalten von
diesem “Verein pro Verbraucherschutz” erhalten.
Diese Bezeichnung steht auch im Datenblatt des Herstellers Paradigma.
Wie soll ich mich verhalten?
Wie kann man solchen Vereinen “das Handwerk legen”?
Für eine kostenlose Information wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichem Gruß
Klaus Kiefer