Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs gibt Abmahnungen wegen mangelhafter Garantie- und Widerrufsbelehrungs-Angaben in Auftrag
Ein Vertragsanwalt hat uns ausgerichtet, dass der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs gerade angebliche Verstöße gegen die Werbung mit Garantien abmahnen lässt. Man bezieht sich auf Vorfälle, die sich in Internet-Shops zugetragen haben sollen. Konkret geht es um vermeintlich mangelhafte Garantie-Angaben sowie die Angabe einer falschen Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Betroffenen ist zu raten, die formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann: z.B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.
Weiterhin sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten die Konsequenz sein können!
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, Garantie, Onlinehandel, unterlassungserklärung, Werbung, Wettbewerbsrecht, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
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