Wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag Herrn George A. Rauschers: aufgrund fehlender EAR-Registrierung beim Vertrieb einer Marke auf eBay
Von unseren Vertragsanwälten durften wir erfahren, dass Herr George A. Rauscher Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Als Begründung wird die vermeintlich unvorhandene EAR- Registrierung bei dem Vertrieb einer Uhrenmarke angeführt.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung; der Gegenstandswert beträgt 10.000 €. Die Rechteverletzungen sollen sich auf der Online-Handelsplattform eBay (“B2C”) ereignet haben.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die verfasste Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (vor allem: Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand benötigt.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn George A. Rauscher zu informieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!
Tags: Abmahnung, EAR-Registrierung, eBay, Onlinehandel, Rauscher, unterlassungserklärung, Wettbewerbsrecht
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